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   BGH, 09.07.2013 - AnwZ (Brfg) 26/13   

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BGH, 09.07.2013 - AnwZ (Brfg) 26/13 (https://dejure.org/2013,19205)
BGH, Entscheidung vom 09.07.2013 - AnwZ (Brfg) 26/13 (https://dejure.org/2013,19205)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 2013 - AnwZ (Brfg) 26/13 (https://dejure.org/2013,19205)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit des Widerruf einer Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls im Sinne des § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7
    Rechtmäßigkeit des Widerruf einer Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls im Sinne des § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 29.06.2011 - AnwZ (Brfg) 11/10

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Auszug aus BGH, 09.07.2013 - AnwZ (Brfg) 26/13
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Widerrufs nach dem ab 1. September 2009 geltenden Verfahrensrecht ist der Abschluss des behördlichen Widerrufsverfahrens (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. nur Beschlüsse vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, BGHZ 190, 187 Rn. 9 ff.; vom 24. Oktober 2012 - AnwZ (Brfg) 47/12, juris Rn. 6 und vom 4. Februar 2013 - AnwZ (Brfg) 31/12, juris Rn. 7).
  • BGH, 03.11.2005 - I ZR 53/05

    Begriff der schuldhaften Säumnis; Mitteilung der Verhinderung durch den

    Auszug aus BGH, 09.07.2013 - AnwZ (Brfg) 26/13
    Die vom Kläger zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 3. November 2005 - I ZR 53/05, NJW 2006, 448) ist nicht einschlägig; sie betrifft lediglich die Frage einer schuldhaften Säumnis eines Prozessbevollmächtigten im Zusammenhang mit dem Erlass eines zweiten Versäumnisurteils.
  • BGH, 04.07.2009 - AnwZ (B) 14/08

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall

    Auszug aus BGH, 09.07.2013 - AnwZ (Brfg) 26/13
    In einem Fall, in dem ein Kläger zum wiederholten Mal eine krankheitsbedingte Verhinderung geltend machen will, kommt eine weitere Verlegung des Termins nur nach Vorlage eines amtsärztlichen Attests in Betracht (vgl. nur Senat, Beschlüsse vom 24. September 2008 - AnwZ (B) 32/06, juris Rn. 5 und vom 4. Juli 2009 - AnwZ (B) 14/08, juris Rn. 12; siehe auch BFH, Beschluss vom 21. April 2008 - XI B 206 und 207/07, juris Rn. 4 m. w. N.).
  • BGH, 08.12.2011 - AnwZ (Brfg) 15/11

    Umfang der Begründung für eine plötzliche, zur Verhandlungsunfähigkeit führenden

    Auszug aus BGH, 09.07.2013 - AnwZ (Brfg) 26/13
    Maßgeblich ist vielmehr, dass nach der ständigen Senatsrechtsprechung im Hinblick auf die durch einen Vermögensverfall indizierte Gefährdung der Interessen der rechtsuchenden Mandanten strenge Anforderungen an den Verhinderungsgrund und seine Glaubhaftmachung zu stellen sind (vgl. nur Beschlüsse vom 8. Dezember 2011 - AnwZ (Brfg) 15/11, juris Rn. 12; vom 18. Mai 2012 - AnwZ (Brfg) 19/12, juris Rn. 3 und vom 7. Mai 2013 - AnwZ (Brfg) 8/13, juris Rn. 3).
  • BGH, 24.09.2008 - AnwZ (B) 32/06

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus BGH, 09.07.2013 - AnwZ (Brfg) 26/13
    In einem Fall, in dem ein Kläger zum wiederholten Mal eine krankheitsbedingte Verhinderung geltend machen will, kommt eine weitere Verlegung des Termins nur nach Vorlage eines amtsärztlichen Attests in Betracht (vgl. nur Senat, Beschlüsse vom 24. September 2008 - AnwZ (B) 32/06, juris Rn. 5 und vom 4. Juli 2009 - AnwZ (B) 14/08, juris Rn. 12; siehe auch BFH, Beschluss vom 21. April 2008 - XI B 206 und 207/07, juris Rn. 4 m. w. N.).
  • BGH, 24.10.2012 - AnwZ (Brfg) 47/12

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus BGH, 09.07.2013 - AnwZ (Brfg) 26/13
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Widerrufs nach dem ab 1. September 2009 geltenden Verfahrensrecht ist der Abschluss des behördlichen Widerrufsverfahrens (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. nur Beschlüsse vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, BGHZ 190, 187 Rn. 9 ff.; vom 24. Oktober 2012 - AnwZ (Brfg) 47/12, juris Rn. 6 und vom 4. Februar 2013 - AnwZ (Brfg) 31/12, juris Rn. 7).
  • BGH, 04.02.2013 - AnwZ (Brfg) 31/12

    Widerrruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls bei

    Auszug aus BGH, 09.07.2013 - AnwZ (Brfg) 26/13
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Widerrufs nach dem ab 1. September 2009 geltenden Verfahrensrecht ist der Abschluss des behördlichen Widerrufsverfahrens (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. nur Beschlüsse vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, BGHZ 190, 187 Rn. 9 ff.; vom 24. Oktober 2012 - AnwZ (Brfg) 47/12, juris Rn. 6 und vom 4. Februar 2013 - AnwZ (Brfg) 31/12, juris Rn. 7).
  • BGH, 18.05.2012 - AnwZ (Brfg) 19/12

    Widerruf der anwaltlichen Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Auszug aus BGH, 09.07.2013 - AnwZ (Brfg) 26/13
    Maßgeblich ist vielmehr, dass nach der ständigen Senatsrechtsprechung im Hinblick auf die durch einen Vermögensverfall indizierte Gefährdung der Interessen der rechtsuchenden Mandanten strenge Anforderungen an den Verhinderungsgrund und seine Glaubhaftmachung zu stellen sind (vgl. nur Beschlüsse vom 8. Dezember 2011 - AnwZ (Brfg) 15/11, juris Rn. 12; vom 18. Mai 2012 - AnwZ (Brfg) 19/12, juris Rn. 3 und vom 7. Mai 2013 - AnwZ (Brfg) 8/13, juris Rn. 3).
  • BGH, 07.05.2013 - AnwZ (Brfg) 8/13

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus BGH, 09.07.2013 - AnwZ (Brfg) 26/13
    Maßgeblich ist vielmehr, dass nach der ständigen Senatsrechtsprechung im Hinblick auf die durch einen Vermögensverfall indizierte Gefährdung der Interessen der rechtsuchenden Mandanten strenge Anforderungen an den Verhinderungsgrund und seine Glaubhaftmachung zu stellen sind (vgl. nur Beschlüsse vom 8. Dezember 2011 - AnwZ (Brfg) 15/11, juris Rn. 12; vom 18. Mai 2012 - AnwZ (Brfg) 19/12, juris Rn. 3 und vom 7. Mai 2013 - AnwZ (Brfg) 8/13, juris Rn. 3).
  • BGH, 03.07.2018 - AnwZ (Brfg) 26/18

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Vermutung

    Nach der ständigen Senatsrechtsprechung sind wegen der durch einen Vermögensverfall indizierten Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden an den Verhinderungsgrund und dessen Glaubhaftmachung strenge Anforderungen zu stellen (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 9. Juli 2013 - AnwZ (Brfg) 26/13, juris Rn. 8; vom 12. März 2015 - AnwZ (Brfg) 43/14, juris Rn. 5 und vom 28. November 2016 - AnwZ (Brfg) 23/16, juris Rn. 10).

    Jedenfalls in einem Fall, in dem ein Kläger nicht zum ersten Mal eine krankheitsbedingte Verhinderung geltend machen will, kommt eine weitere Verlegung nur nach Vorlage eines amtsärztlichen Attests in Betracht (siehe auch Senatsbeschlüsse vom 24. September 2008 - AnwZ (B) 32/06, juris Rn. 5; vom 4. Juli 2009 - AnwZ (B) 14/08, juris Rn. 12 und vom 9. Juli 2013 aaO).

  • BGH, 08.09.2017 - AnwZ (Brfg) 28/17

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Gefährdung

    Nach der ständigen Senatsrechtsprechung sind wegen der durch einen Vermögensverfall indizierten Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden an den Verhinderungsgrund und dessen Glaubhaftmachung strenge Anforderungen zu stellen (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 9. Juli 2013 - AnwZ (Brfg) 26/13, juris Rn. 8; vom 12. März 2015 - AnwZ (Brfg) 43/14, juris Rn. 5 und vom 28. November 2016 - AnwZ (Brfg) 23/16, juris Rn. 10).

    In einem Fall, in dem ein Kläger zum wiederholten Mal eine krankheitsbedingte Verhinderung geltend machen will, kommt eine weitere Verlegung des Termins nur nach Vorlage eines amtsärztlichen Attests in Betracht (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 24. September 2008 - AnwZ (B) 32/06, juris Rn. 5; vom 4. Juli 2009 - AnwZ (B) 14/08, juris Rn. 12 und vom 9. Juli 2013 aaO).

  • BGH, 31.12.2018 - AnwZ (Brfg) 45/17

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aufgrund Vermögenverfalls;

    Macht in einem solchen Fall der Rechtsanwalt zum wiederholten Mal eine krankheitsbedingte Verhinderung geltend, kommt eine weitere Verlegung des Termins nur nach Vorlage eines amtsärztlichen Attests in Betracht (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 24. September 2008 - AnwZ (B) 32/06, juris Rn. 5; vom 4. Juli 2009 - AnwZ (B) 14/08, juris Rn. 12; vom 9. Juli 2013 - AnwZ (Brfg) 26/13, juris Rn. 8; ebenso Kilimann in Feuerich/Weyland, BRAO, 9. Aufl., § 112c BRAO Rn. 249).
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